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Betreuung von Haustieren steuerlich absetzbar

Steuertipps

Das Reinigen eines Katzenklos gehört als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt.

Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf am 17. Februar 2015 (Az. 15 K 1779/14 E). Denn die Kosten für die Betreuung von Haustieren sind nach seiner Ansicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.Die Kläger halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit hatten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin beauftragt, die ihnen pro Tag zwölf ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/965795.betreuung-von-haustieren-steuerlich-absetzbar.html

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