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Mit 63 Jahren kann - muss aber nicht immer Schluss sein

Vorzeitig in den Ruhestand oder nicht?

Seit dem 1. Juli 2014 können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Das berechtigt den Arbeitgeber aber nicht, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu beenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/965805.mit-jahren-kann-muss-aber-nicht-immer-schluss-sein.html

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