Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Beschneidungsfeier an Karfreitag bleibt verboten
Münster. Islamische Beschneidungsfeiern dürfen nicht am Karfreitag stattfinden. Das Fest müsse nicht zwingend am Karfreitag gefeiert werden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag. Mit dem Verweis auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Stadt Köln, die die Vermietung einer Gaststätte am Karfreitag für eine Beschneidungsfeier unte...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/965937.beschneidungsfeier-an-karfreitag-bleibt-verboten.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.