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Beschneidungsfeier an Karfreitag bleibt verboten

Münster. Islamische Beschneidungsfeiern dürfen nicht am Karfreitag stattfinden. Das Fest müsse nicht zwingend am Karfreitag gefeiert werden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag. Mit dem Verweis auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Stadt Köln, die die Vermietung einer Gaststätte am Karfreitag für eine Beschneidungsfeier unte...

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