Schutz bei Gaspreis gilt auch für Wohnungseigentümer

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Karlsruhe. Wohnungseigentümergemeinschaften sind bei Gaslieferverträgen ebenso wie private Verbraucher vor Klauseln geschützt, die Preisanpassungen vom jeweiligen Heizölpreis abhängig machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in drei am Mittwoch verkündeten Urteilen und betonte, dass Wohnungsbesitzer »ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher« nicht deshalb verlieren, weil sie mit dem Wohnungskauf kraft Gesetz zwingend Mitglied einer Eigentümergemeinschaft werden (Az. VIII ZR 360/13 u.a.). In einem der Verfahren hatte eine Eigentümergemeinschaft von ihrem Versorgungsunternehmen wegen der umstrittenen Preisanpassungsklauseln rund 185 000 Euro für einen Lieferzeitraum von zweieinhalb Jahren zurückgefordert. AFP/nd

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