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Kündigungsschutz nach künstlicher Befruchtung

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Kündigungsschutz von Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Bei einer Schwangerschaft nach der Befruchtung außerhalb des Körpers greife das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot sofort nach der Einsetzung der befruchteten Eizelle und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung, teilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag mit (2 AZR 237/14...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/966121.kuendigungsschutz-nach-kuenstlicher-befruchtung.html

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