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Gericht stärkt Rechte von Samenspendern
Karlsruhe. Ein lesbisches Paar darf den Samenspender bei der Adoption des Kindes nicht übergehen. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, anstelle der Lebensgefährtin der Mutter die rechtliche Vaterschaft für das Kind zu übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Eine Beteiligung des Vaters am Adoptionsverfahren sei aber nicht er...
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