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Naturschützer unterliegen im Streit um Tiefflüge

Leipzig. Im Streit um Tiefflüge der Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide hat das Bundesverwaltungsgericht den Naturschützern Grenzen gesetzt. Der Naturschutzbund (Nabu) Sachsen-Anhalt hatte mit einer Klage durchsetzen wollen, dass er möglichst früh über die Pläne für die Übungen informiert wird. Die Naturschützer fürchteten, dass durch die Tornado-Tiefflüge in einer Höhe unter 600 Metern brü...

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