Keine Haftung bei einem Sturz auf den Gleisen
Verkehrssicherungspflicht am Bahnübergang
Ein Bahnnetzbetreiber muss auf spezielle Gefahren im Bereich eines Bahnüberganges nicht hinweisen. Jedem Verkehrsteilnehmer müssen die Gefahren beim Überqueren der Schienen bekannt sein.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. 12U 38/14) hervor. Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, stürzte eine Fahrradfahrerin auf einem Bahnübergang. Dieser verlief in einem spitzen Winkel zur Straße, so dass die Fahrerin beim Überqueren mit dem Reifen in eine der Spurrillen abrutschte. Sie machte die ungewö...
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