Keine Haftung bei einem Sturz auf den Gleisen

Verkehrssicherungspflicht am Bahnübergang

Ein Bahnnetzbetreiber muss auf spezielle Gefahren im Bereich eines Bahnüberganges nicht hinweisen. Jedem Verkehrsteilnehmer müssen die Gefahren beim Überqueren der Schienen bekannt sein.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. 12U 38/14) hervor. Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, stürzte eine Fahrradfahrerin auf einem Bahnübergang. Dieser verlief in einem spitzen Winkel zur Straße, so dass die Fahrerin beim Überqueren mit dem Reifen in eine der Spurrillen abrutschte. Sie machte die ungewö...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.