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Hochwasserschaden am Auto - und nun?

Autobesitzer klagte

Schützt der Vermieter seine Mieträume in angemessenem Umfang gegen Hochwasser, muss er im Schadenfall keine Haftung übernehmen.

So entschied das Oberlandesgericht München (Az. 32 U 1185/14) und wies die Klage eines geschädigten Mieters ab.Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, parkte ein Mann seinen Wagen zum Jahrhunderthochwasser 2013 auf dem gemieteten Tiefgaragenstellplatz. Als das Wasser stieg, wurde das Parkdeck überflutet. Der Mieter verlangte Schadenersatz.Der Vermieter de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967795.hochwasserschaden-am-auto-und-nun.html

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