Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

BGH-Urteil: Keine Pflicht zum Nebenjob in der Elternzeit

Unterhaltszahlung

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Mutter nicht verpflichtet, während ihrer Elternzeit einen Nebenjob anzunehmen, um so Geld für eine Unterhaltsverpflichtung zu verdienen.

Kinder bis zum Alter von zwei Jahren bedürften regelmäßig ständiger Aufsicht und Betreuung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 18. März 2015 (Az. XII ZB 181/14). Damit bekam eine in Berlin lebende Mutter Recht. Nach ihrer Scheidung blieb ihr heute elfjähriger Sohn bei dem Vater. Die Frau war deshalb zur Unterhaltszahlung für das Kind verpflichtet. Als sie zusammen mit ihrem neue...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967797.bgh-urteil-keine-pflicht-zum-nebenjob-in-der-elternzeit.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.