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Verwalter muss neutral sein
Wohnungseigentümergemeinschaft
Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten die Interessen der Gemeinschaft und so aller Wohnungseigentümer. Um dem gerecht zu werden, müssen Verwalter neutral sein.
So kann die Verwalterbestellung eines Verwandten des Mehrheitseigentümers verboten sein. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 6. Mai 2014 (Az. 483 C 12045/13) verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). In dem Fall bestand die Gemeinschaft aus 14 Wohnungen, wovon 13 im Eigentum eines einzelnen Eigentümers standen. Aufgrund...
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