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Videoattrappen müssen weg

Mietrecht: Persönlichkeitsrechte

Mieter brauchen Videokameras - gleich welcher Form - nicht hinzunehmen, auch wenn sie nur die öffentlich zugänglichen Bereiche eines Hauses überwachen, wie Briefkastenanlage, Treppenhaus und Eingang oder den Bereich der Mülltonnen.

Dabei ist noch nicht einmal entscheidend, ob es sich um echte Kameras handelt oder um Attrappen, die überhaupt keine Aufnahmen machen können. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 29. Januar 2015 (Az. 33 C 3407/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Nachdem der Mieter die Überwachungsanlage im Hauseinga...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967803.videoattrappen-muessen-weg.html

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