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Schallschutz - es bleibt wie es ist

Auch wenn Parkett lauter ist als Teppich: Nachbarn müssen es hinnehmen. Maßgeblich sind die Schallschutzregeln aus der Zeit, in der das Gebäude errichtet wurde.

Beim Schallschutz in Wohnungen gelten nach einem Austausch des Bodens weiter die Grenzwerte der Bauzeit des Hauses. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Februar 2015, Az. V ZR 73/14) erlaubte einem Wohnungseigentümer, einen Teppich durch Parkett zu ersetzen, auch wenn das Holz mehr Lärm macht. Mieter können auch weiterhin nicht darauf hoffen, dass sie die Miete mindern dürfen, wenn sie sich in äh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967805.schallschutz-es-bleibt-wie-es-ist.html

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