Urlaubsgeld ist nicht auf den Mindestlohn anrechenbar

Berliner Arbeitsgericht

Arbeitgeber dürfen Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen.

Nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts vom 4. März 2015 (Az. 54 Ca 14420/14) ist eine Änderungskündigung, mit der eine solche unzulässige Verrechnung erreicht werden sollte, unwirksam.

Im konkreten Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die für 6,44 Euro je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzusc...


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