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Arbeitslosmeldung nur persönlich

Rechtstipp

Nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgericht (Az. L 3 AL 1/13 B PKH) muss eine Arbeitslosmeldung persönlich beim Arbeitsamt erfolgen. Ein Telefonanruf genügt nicht. Wer dagegen verstößt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum persönlichen Erscheinen beim Arbeitsamt.Der Fall: Eine bislang arbeitslose Frau hoffte, eine neue Arbeitsstelle zu erhalten, und meldete sich beim Arb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967807.arbeitslosmeldung-nur-persoenlich.html

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