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Die in Vollzeit erworbenen Urlaubstage bleiben erhalten

BAG-Urteil zum Wechsel in Teilzeitjob

Arbeitnehmer, die von einer vollen in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, können danach eventuell länger Urlaub machen. Noch offene Urlaubstage aus der vollen Stelle sind weiter in Tagen zu gewähren.

Das entschied des Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 10. Februar 2015 (Az. 9 AZR 43/14 F). Konsequenz ist in Wochen gerechnet ein längerer Urlaub, sofern sich die Teilzeitarbeit auf weniger Wochentage verteilt. Das BAG änderte mit diesem Urteil seine Rechtsprechung und passte sie der des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.Im Streitfall wechselte ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst 2010 von eine...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967809.die-in-vollzeit-erworbenen-urlaubstage-bleiben-erhalten.html

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