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Jobcenter dürfen Daten ausspähen

Kassel. Jobcenter dürfen Daten von Hartz-IV-Empfängern regelmäßig mit Behörden abgleichen, um Kapitalerträge zu überprüfen. Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Freitag entschied, ist der automatisierte Datenabgleich trotz eines Eingriffs in das Recht der informationellen Selbstbestimmung gerechtfertigt und verfassungskonform. Die Regelung diene einer Vermeidung des Leistungsmissbrauchs und da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/969151.jobcenter-duerfen-daten-ausspaehen.html

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