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Ausschluss vom Erbe nach Tötungsversuch an kranker Frau?

Erbrecht

Ein Ehemann, der seine schwer kranke Frau aus Mitleid zu töten versucht hat, kann vom Erbe ausgeschlossen werden. Das gilt zumindest dann, wenn der Mann wegen seines Handelns rechtskräftig verurteilt wurde.

Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 27. März 2015 (Az. IV ZR 400/14). Anspruch auf das Erbe könne aber bestehen, wenn der Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen aufgrund einer Patientenverfügung oder wegen einer strafbaren Tötung auf Verlangen erfolgte.Im konkreten Fall hatte ein hessisches Ehepaar sich gegenseitig im Testament als Alleinerben eingesetzt. 1997 e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/969367.ausschluss-vom-erbe-nach-toetungsversuch-an-kranker-frau.html

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