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Feuchter Keller und Legionellen

Mietrechtsurteile

Ein feuchter Keller ist in einem Altbau in der Regel kein Mangel der Mietsache.

Die Eheleute A. wohnten in einem 1905 errichteten Altbau zur Miete. Von Anfang an ärgerten sie sich über den feuchten Keller. Als 2003 ein Betonboden eingezogen und 2005 die Lüftung modernisiert wurde, hofften sie Besserung - vergeblich.Schließlich kürzte das Paar die Miete. Der feuchte Keller sei ein Mangel der Mietsache. Dem widersprach das Landgericht Dresden (Az. 4 S 4/14) und gab der Vermiete...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/969375.feuchter-keller-und-legionellen.html

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