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Kein Arbeitslosengeld wegen verlorener E-Mail-Bewerbungen?

Arbeitslosen, deren E-Mail-Bewerbungen bei der Übermittlung verloren gehen und die das Absenden nicht mehr dokumentieren können, darf das Arbeitsamt nicht einfach die Leistung verweigern. Das hat das Sozialgericht Aachen entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war eine arbeitslose Frau von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert worden, sich bei einer bestimmten Firma schriftlich als ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/96971.kein-arbeitslosengeld-wegen-verlorener-e-mail-bewerbungen.html

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