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Kurzurteile zum Gesundheitswesen

Frauen, die psychisch unter einem kleinen Busen leiden, haben gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, dass diese die Kosten einer Brustvergrößerung übernimmt, weil kleine Brüste keine Krankheit darstellen; nur wenn eine körperliche Fehlfunktion vorliegt, muss die Krankenkasse die Kosten tragen - oder wenn die Größe der Brust entstellend wirkt und so auffällig ist, da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/96977.kurzurteile-zum-gesundheitswesen.html

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