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Quasi-Helmpflicht

Elektrofahrräder

Ein Elektroradfahrer muss sich allein wegen eines fehlenden Fahrradhelms eine Teilschuld am Unfall anrechnen lassen - selbst dann, wenn er ansonsten keine Schuld am Unfall gehabt hätte.

Das entschied das Landgericht Bonn (Az. 18 O 388/12). Ein Mann kaufte beim Fachhändler ein sogenanntes Speed-Pedelec, ein Elektrofahrrad, das bis zu 40 km/h schnell fährt. Während einer Fahrt platzte ihm ein Reifen. Der Radler stürzte und erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Gesicht. Er lag zwei Wochen im Krankenhaus und verlor seinen Geruchssinn. Die Fahrradwerkstatt, die den Schaden am Rad re...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970119.quasi-helmpflicht.html

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