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Haftung für erhebliche Schäden

Mietrecht: Tierhaltung

Die Tierhaltung in der Wohnung war erlaubt. Ein Labrador zerkratzte das Parkett.

Nur elf Monate wohnte der Mieter mit seinem Labrador in dem Drei-Zimmer-Loft. In der kurzen Zeit hinterließen die Hundekrallen überall Spuren im Parkett - mit Ausnahme der Stellen, an denen Möbel standen. Beim Auszug beauftragte die Hausverwaltung der Vermieterin einen Fachbetrieb damit, die Kratzer zu beseitigen. Den Rechtsstreit um die Kosten (4863 Euro) verlor die Vermieterin zunächst,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970131.haftung-fuer-erhebliche-schaeden.html

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