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Behinderte Erwachsene erhalten Nachzahlungen

Sozialhilfe

Im nd-ratgeber vom 29. April 2015 hatten wir an dieser Stelle über ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts informiert, wonach die Kürzung der Sozialhilfe für behinderte Erwachsene um 20 Prozent rechtswidrig ist.

Behinderte und pflegebedürftige Erwachsene, die im Haushalt ihrer Eltern oder anderer Angehöriger leben und Sozialhilfe beziehen, können nunmehr mit Nachzahlungen von rund 2000 Euro rechnen. Das geht aus einer Weisung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hervor. Die Ministerin hat darin angekündigt, die bisherigen Sozialhilfekürzungen für diese Gruppe aufzuheben. Sie reagiert damit auf ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970143.behinderte-erwachsene-erhalten-nachzahlungen.html

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