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Nächste Runde im Uranstreit

Oldenburger Gericht legt im Streit um Uran-Zylinder EU-Recht zugrunde

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der europäischen Atomwirtschaft Geschäfte mit Drittländern erleichtert. Nach einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil begründen reine Dienstleistungen wie die Anreicherung und Lagerung von Uran kein Zugriffsrecht der Europäischen Atomgemeinschaft. Der EuGH beendete damit einen jahrzehntelangen Streit.

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte 2004 das Luxemburger Gericht angerufen, um Rechtstreitigkeiten zwischen den Kernbrennstoffproduzenten und -händlern Industrias Nucleares do Brasil SA (INB), Siemens AG, UBS AG und Texas Utilities Electric Corporation (TUEC) über die Herausgabe von Zylindern mit angereichertem Uran klären zu können. Hubert Daum vom Oberlandesgericht sagte gestern gegenübe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/97049.naechste-runde-im-uranstreit.html

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