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Die wichtigsten Punkte des Anti-Doping-Gesetz-Entwurfs
Bis zu drei Jahre Haft für überführte Dopingsünder: Erstmals kann auch der Sportler strafrechtlich wegen Dopings belangt werden. Dies ist bisher nicht möglich. Die Sanktionen reichen von Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Besitzverbot von Dopingmitteln: Im Ges...
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