Nazi bekommt keinen Führungsposten bei der Feuerwehr

Verwaltungsgericht Greifswald kippt die Entscheidung der Gemeinde

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Kann man überzeugter Nazi sein und gleichzeitig eine leitende Position bei der Feuerwehr einnehmen? Die Gemeinde hat für Ja entschieden. Nun hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Entscheidung gekippt.

Greifswald. Die Gemeinde Postlow muss die Ernennung eines mutmaßlichen Rechtsextremisten zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr zurücknehmen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat eine Klage der Gemeinde gegen die Beanstandung des Amtes Anklam-Land zur Wahl des Ortswehrführers zurückgewiesen, wie eine Sprecherin des Gerichtes am Dienstag sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht von »NDR 1 Radio MV«. Die Beanstandung sei rechtmäßig, weil es Zweifel an der Verfassungstreue gebe. Das Urteil war bereits am Mittwoch letzter Woche gefällt worden. Wie die Gerichtsprecherin sagte, ist unstrittig, dass der Mann bis 2013 Mitglied der rechten Band »Wiege des Schicksals« war.

Das Amt Anklam-Land hatte nach der Ernennung des Mannes im Februar 2014 dessen Verfassungstreue angezweifelt und die Ernennung beanstandet, worauf die Gemeinde vor Gericht zog. Nach dem Landesbeamtengesetz können Beamte und Ehrenbeamte nur dann berufen werden, wenn sie fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen.

Im Verfahren selbst hatte sich der Mann nicht von der Band distanziert. Die Band »Wiege des Schicksals« wird in den Verfassungsschutzberichten von 2012 und 2013 erwähnt. Die Gemeide hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Greifswald verhandeln.

Postlow hatte 2006 für Schlagzeilen gesorgt, als in dem 300-Einwohner-Dorf 38 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen zur Landtagswahl auf die rechtsextreme NPD entfielen

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