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Keine Anklage zu Massaker in Sant’Anna

Letztes Verfahren wegen Krankheit eingestellt

Seit Donnerstagmorgen ist amtlich, was sich seit Jahren und Jahrzehnten andeutete: Für die Ermordung von 560 unschuldigen Menschen in dem toskanischen Bergsdorf Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 wird kein SS-Soldat von der deutschen Justiz bestraft. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg teilte mit, dass das Verfahren gegen den Kompaniechef Gerhard S. eingestellt wird. Der Beschuldigte sei d...

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