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Kein Mangel bei einem anderen Automatikgetriebe als gewohnt

Rechtsfälle rund ums Auto

Wer ein Auto mit Automatikgetriebe kauft, kann den Kauf nicht deswegen rückgängig machen, weil es sich um ein anderes als das bisher gewohnte Getriebe handelt.

So urteilte das Landgerichts Coburg am 22. April 2014 (Az. 22 O 631/13). Eine Frau kaufte bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen. Sie hatte zuvor bereits ein Auto der gleichen Marke mit einem Automatikgetriebe in Form eines Wandlergetriebes gefahren. Im Verkaufsgespräch und in der ausführlichen Fahrzeugbeschreibung wurde die Käuferin darauf hingewiesen, dass jetzt als »Automatik« ein easytronic-a...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972909.kein-mangel-bei-einem-anderen-automatikgetriebe-als-gewohnt.html

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