Bank haut Kunden übers Ohr
Urteil
2008 nahm ein Ehepaar bei einer Bank ein Darlehen über 105 000 Euro auf. Der Kreditvertrag sollte zehn Jahre laufen. Im Oktober 2010 kündigte das Paar den Vertrag vorzeitig.
Die Bank war mit der »außer- planmäßigen Rückzahlung« des Darlehens einverstanden, wenn die Kunden den entstehenden Schaden ersetzten (entgangene Zinsen). In einer beiliegenden »Vereinbarung«, die das Paar unterschrieben zurücksandte, berechnete die Bank 200 Euro Bearbeitungsgebühr und 16 465 Euro Gebühr für die vorzeitige Vertragsauflösung.
Das Paar zahlte den Kredit zurück - fast auf 120 000 Euro. Von einer Verbraucherzentrale erfuhr es, dass 4687 Euro, zu viel gezahlt wurden: Die Bank habe die »Vorfälligkeitsgebühr« nicht korrekt berechnet.
Es focht die »Vereinbarung« an und hatte beim Amtsgericht München (Az. 262 C 15455/13) Erfolg. Die Bank müsse den geforderten Betrag zurückzahlen, weil sie die Kunden arglistig getäuscht habe. Da das Paar den Kredit für eine Immobilie aufgenommen habe, könne es beim Verkauf der Immobilie den Darlehensvertrag einseitig, kündigen. Die Bank legte dagegen Berufung ein. OnlineUrteile.de/nd
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