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Keller sind keine Wohnung

Wohnungseigentümergemeinschaft

Ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf seinen als Hobbykeller festgelegten Raum nicht als Wohnung vermieten.

Dies gelte selbst dann, wenn die Räume schon seit Jahrzehnten als Wohnraum vermietet werden, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 178/14). Die anderen Wohnungseigentümer haben bei solch einer zweckwidrigen Nutzung einen Unterlassungsanspruch. Konkret hatte ein Wiesbadener Wohnungseigentümer seine Hobby- und Kellerräume seit 28 Jahren als Wohnung selbst genutzt oder vermietet. In der Teilungser...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972919.keller-sind-keine-wohnung.html

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