Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Gericht stoppt Tätigkeit in Seniorenbetreuung
Mainz. Hartz-IV-Betroffene ohne entsprechende Berufsqualifikation dürfen nicht ohne weiteres zur Kinder- oder Seniorenbetreuung verpflichtet werden. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung einem gelernten Bankkaufmann recht, dem von seinem Jobcenter eine entsprechende Arbeitsgelegenheit zugewiesen worden war. Die Betreuung von Kindern, behi...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972996.gericht-stoppt-taetigkeit-in-seniorenbetreuung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.