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Teile der Gerichtsreform im Nordosten für unwirksam erklärt

Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat Teile der Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Danach habe das Land mit der im Zuge der Reform erlassenen Zweigstellenverordnung gegen höheres Bundesrecht - das Gerichtsverfassungsgesetz - verstoßen. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Gerichtspräsidium für die Geschäftsverteilung zuständig. Das Land habe aber i...

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