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40 Meter Meinungsfreiheit
G7-Gegner gehen juristisch gegen Verbote und Auflagen vor – mit Erfolg
Berlin. Gegen eine behördliche Einschränkung der Demonstrationsfreiheit und der für den Protest benötigten Infrastruktur bleibt den Organisatoren von Protestaktionen nur der Gang vor die Gerichte und die Hoffnung, diese mögen in ihrem Sinne entscheiden. Das Verwaltungsgericht in München tat dies am Dienstag und hob das Verbot des Protestcamps der G7-Gegner auf. Ausgestanden ist die Sache juristisc...
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