40 Meter Meinungsfreiheit

G7-Gegner gehen juristisch gegen Verbote und Auflagen vor – mit Erfolg

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Berlin. Gegen eine behördliche Einschränkung der Demonstrationsfreiheit und der für den Protest benötigten Infrastruktur bleibt den Organisatoren von Protestaktionen nur der Gang vor die Gerichte und die Hoffnung, diese mögen in ihrem Sinne entscheiden. Das Verwaltungsgericht in München tat dies am Dienstag und hob das Verbot des Protestcamps der G7-Gegner auf. Ausgestanden ist die Sache juristisch damit noch nicht endgültig, Garmisch-Partenkirchen prüft seinerseits, die nächste Instanz anzurufen. Noch nicht gerichtlich entschieden ist über die Einschränkungen der Routen des geplanten Sternmarschs. Nach dem Bescheid des Landratsamtes bliebe eine Demonstrationsroute von rund 40 Metern übrig.

Während die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Proteste weitergehen, beginnt am Mittwoch in München der Alternativgipfel. Dort wird über Gegenentwürfe zur Politik der G7-Staaten diskutiert werden. Auch die Kritik von NGOs im Vorfeld des Treffens der Mächtigen auf Schloss Elmau ist mannigfaltig: Am Dienstag etwa an den unzureichenden Anstrengungen der G7 bei der Gesundheitspolitik. Die meisten Krankheiten seien durch Armut bedingt, sagte die BUKO-Pharmakampagne, deshalb müsse diese abgeschafft werden. Die Organisation kritisierte das Patentsystem, das Arzneien für viele unerschwinglich mache. Die Hilfsorganisation Medico International bemängelte, dass sich die G7 nicht mit den Ursachen globaler Gesundheitskrisen wie Ebola beschäftigten. nd Seiten 2 und 3

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