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Keine nachträgliche Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit
Bundesarbeitsgericht ändert bisherige Rechtsprechung
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter während des Beschäftigungsverhältnisses darauf hinweisen, dass ihnen bei Elternzeit ihr Urlaub gekürzt wird. Wird das unterlassen, können Arbeitnehmer nach dem Ende ihrer Beschäftigung für nicht genommenen Urlaub den vollen finanziellen Ausgleich verlangen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vom 19. Mai 2015 (Az. 9 AZR 725/13) hervor. Nach dem Bundeselterngeldgesetz haben Arbeitgeber das Recht, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer nach dem Ende ihrer Elternzeit erst einmal in Urlaub gehen.Nach der bisherigen Rechtsprechung...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974559.keine-nachtraegliche-kuerzung-des-urlaubs-wegen-elternzeit.html
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