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Krankenkasse zahlt für Fettabsaugung

Sozialgericht Dresden

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine medizinisch notwendige Fettabsaugung im Krankenhaus übernehmen.

Das entschied das Sozialgericht Dresden am 21. Mai 2015 (Az. S 47 KR 541/11). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.Im konkreten Fall litt eine 51-Jährige an beiden Beinen an einer sogenannten Reiterhose. Dies führte zu erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen, zum Teil waren auch bereits d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974563.krankenkasse-zahlt-fuer-fettabsaugung.html

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