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Erbe mindert trotz Schulden die Hartz-IV-Leistungen

Bundessozialgericht

Eine Erbzahlung muss bei Hartz-IV-Beziehern in voller Höhe als Einkommen angerechnet erden. Dies gilt auch dann, wenn damit teilweise Schulden abbezahlt werden. Zugeflossene Einnahmen sind unabhängig von bestehenden Schulden voll als Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen.

Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 29. April 2015 (Az. B 14 AS 10/14 R) hervor.Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebendes Paar in Duisburg Hartz-IV-Leistungen in Höhe von monatlich 968 Euro erhalten. Im Juni 2011 erhielt der Kläger als Erbe seines im Februar 2011 verstorbenen Vaters rund 8000 Euro überwiesen.Mit diesem Geld wur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974565.erbe-mindert-trotz-schulden-die-hartz-iv-leistungen.html

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