»Zwölf Stämme« ziehen vor Verfassungsgericht
Ansbach. Nach dem endgültigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder wollen zwei Elternpaare der Sekte »Zwölf Stämme« vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In zwei am Montag bekanntgewordenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg seien »mehrere Verfassungswidrigkeiten zu finden, mit welchen sich nun der höchste deutsche Gerichtshof befassen muss«, teilte die Glaubensgemeinschaft mit. Das Gericht hatte zwei Paaren dauerhaft Teile des Sorgerechts für insgesamt vier Kinder entzogen, weil für diese weiterhin die Gefahr von Rutenschlägen bestehe. epd/nd
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