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Ist die Mitnahme vermeintlich wertloser Gegenstände Diebstahl?

Keine fristlose Kündigung

Nimmt ein Angestellter Gegenstände mit nach Hause, die für den Arbeitgeber wertlos sind, rechtfertigt das keine fristlose Kündigung.

So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 170/14), das lediglich eine Abmahnung für angemessen hält.Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtete, nahm ein Betriebsschlosser Heizölreste von seiner Arbeitsstelle mit nach Hause. Diese waren durch Kondenswasser verunreinigt und für den Betrieb unbrauchbar. Als der Arbeitgeber von diese...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/975471.ist-die-mitnahme-vermeintlich-wertloser-gegenstaende-diebstahl.html

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