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Krankenkasse zahlt nicht für Kieferorthopäden
Landessozialgericht
Nur in einem Notfall ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für einen Eingriff zu übernehmen, der nicht von einem Vertragsarzt der Kasse durchgeführt wird.
So entschied das Landessozialgericht Hamburg (Az. L 1 KR 141/13). Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, suchte eine Mutter mit ihrem Kind wegen anhaltender Probleme mit dessen Backenzähnen mehrere Zahnärzte auf. Diese führten jeweils unterschiedliche Behandlungswege durch. Nach mehr als einem Jahr verbesserte sich der Zustand ihres Kindes jedoch nicht. Die Mutter gi...
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