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Das Ziel war die rasche Privatisierung

Die Wirtschaftsunion wurde an die Treuhand übertragen

Am 1. Juli 1990 trat das Treuhandgesetz in Kraft. Es sollte als Ergänzung zur Währungsunion die DDR-Wirtschaft nach bundesdeutschem Vorbild umstrukturieren. Laut Präambel war es das Ziel, »die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen«. Am 16. Juli konstituierte sich die Treuhandanstalt, die dem DDR-Ministerrat unterstand. Ihr ...

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