Das Ziel war die rasche Privatisierung

Die Wirtschaftsunion wurde an die Treuhand übertragen

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Am 1. Juli 1990 trat das Treuhandgesetz in Kraft. Es sollte als Ergänzung zur Währungsunion die DDR-Wirtschaft nach bundesdeutschem Vorbild umstrukturieren. Laut Präambel war es das Ziel, »die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen«.

Am 16. Juli konstituierte sich die Treuhandanstalt, die dem DDR-Ministerrat unterstand. Ihr wurden 8500 Industriebetriebe, 25 000 Läden sowie 7500 Hotels und Gaststätten mitsamt ihren vier Millionen Beschäftigten und 1,7 Millionen Hektar Land übertragen. Das Vermögen wurde auf rund 620 Milliarden Mark geschätzt. Der Unternehmensbestand erhöhte sich im Laufe der Zeit durch Kombinatsentflechtungen auf rund 14 600.

Nach der Vereinigung wurde die Treuhand, wie es das Gesetz festlegte, als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts weitergeführt. Unter der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums waren hier in Spitzenzeiten 4500 Mitarbeiter tätig. Rund 80 Prozent stammten aus dem Osten, wobei fast alle Chefs aus dem Westen kamen.

Ende 2004 wurde die Treuhandanstalt aufgelöst, ihre Arbeit von der BvS, der TLG Immobilien und dem Bodenprivatisierer BVVG fortgesetzt. Die Treuhand schloss mit einem Fehlbetrag von rund 270 Milliarden DM ab, die Erlöse beliefen sich auf lediglich 60 Milliarden DM. Mehr als 3500 Firmen wurden abgewickelt, viele andere billig verscherbelt. 85 Prozent der Unternehmen waren danach in westdeutscher Hand. Von den ehemals 4,1 Millionen Arbeitsplätzen waren Ende 1994 noch 1,5 Millionen übrig. KSte

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