Protest muss auf Flughafengelände möglich sein

Bundesgerichtshof stärkt mit Urteil das Demonstrationsrecht

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Aktivisten dürfen demnach auch auf Flughäfen direkt vor einem Abschiebegefängnis demonstrieren. Die Richter gaben am Freitag einem Jesuitenpater aus Berlin recht, der gegen ein entsprechendes Verbot des Flughafens Schönefeld geklagt hatte (Az.: V ZR 227/14). Der 72-Jährige wollte direkt vor dem Abschiebegefängnis des Flughafens mit seiner Gruppe »Ordensleute gegen Ausgrenzung« eine Mahnwache...


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