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Wohnungsschimmel: Wer haftet bei Erkrankung?

Wenn sich in ihrer Wohnung Schimmel bildet, sollten Mieter ihren Vermieter umgehend darüber informieren und um Abhilfe bitten. Tun sie dies nicht und leben sie über längere Zeit einfach weiter in der schimmeligen Wohnung, so riskieren sie nicht nur Gesundheitsschäden. Sie haben im Falle einer Erkrankung auch wenig Aussichten, vom Vermieter Schmerzensgeld zu erhalten. Das geht aus einem Beschluss d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/97693.wohnungsschimmel-wer-haftet-bei-erkrankung.html

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