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Polizeiobermeister Schmidt

Regierungsbericht sieht keine Probleme mit den 2013 eingeführten Namensschildern

Das Land Brandenburg hat die weitestgehende Regelung zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Sie wird bestimmt verlängert.

Fische können sowieso nicht lesen. Polizeitaucher in ihren Neoprenanzügen sind in Brandenburg von der Kennzeichnungspflicht befreit. Ebenso die Kriminalisten, die Personenschützer und die Kollegen der Spezialeinheiten und der Hubschrauberstaffel. Wer im Innenministerium tätig ist oder an einer anderen Stelle ohne Kontakt zum Bürger, kann das seit dem 1. Januar 2013 verbindliche Namensschild auch w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976941.polizeiobermeister-schmidt.html

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