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Keine schärfere Beweislast für Musikindustrie

BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu illegalen Musikdownloads

Eltern kennen das Problem: Ihre Kinder surfen im Internet und laden illegal Musik herunter. Daraufhin werden die Eltern von der Musikindustrie zur Kasse gebeten, und zwar mit erheblichen Forderungen.

Einmal mehr beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit diesem Problem und bestätigte in drei Urteilen vom 11. Juni 2015 (Az. I ZR 19/14, Az. I ZR 21/14 und Az. I ZR 75/14) seine Rechtsprechung zum Schadenersatz für illegale Musikdownloads im Internet. Forderungen von beklagten Eltern nach einer strengeren Beweislast für die Musikindustrie wies das Gericht in den drei verkündete...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977043.keine-schaerfere-beweislast-fuer-musikindustrie.html

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