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Satte Rückerstattungen

Lebens- und Rentenversicherungen

Verbraucher, die bei Abschluss ihrer Renten- oder Lebensversicherung in den Jahren 1995 bis 2007 nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, können ihre Verträge möglicherweise auch heute noch rückabwickeln.

Der Bundesgerichtshof urteilte am 8. April 2015 (Az. IV ZR 103/15), dass Rückabwicklungsansprüche erst drei Jahre, nachdem der Widerspruch erklärt worden ist, verjähren. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge.Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat in den vergangenen Jahren viele Verbraucher beraten, die bei Kündigung ihrer Versicherungsverträge keinen oder einen geringeren Rückkaufswert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977049.satte-rueckerstattungen.html

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