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Materialklau und Zoff am Bau

Urteile

Wird vor der Bauabnahme auf der Baustelle Material gestohlen, trägt der Bauunternehmer das Diebstahlrisiko.

Bauunternehmer B hatte für Auftraggeber A ein Einfamilienhaus gebaut. Da noch Ausbauarbeiten im Inneren zu erledigen waren, nahm der Hausbesitzer den Neubau noch nicht »ab« (Er bestätigte ihn noch nicht als einwandfrei gebaut). Trotzdem übergab B dem A schon mal die Schlüssel. Einige Tage später wurde im Neubau eingebrochen, obwohl A korrekt abgeschlossen hatte. Die Einbrecher stahlen Baumaterial,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977057.materialklau-und-zoff-am-bau.html

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