Städte müssen Feuerwehrleuten die Überstunden bezahlen

Musterverfahren des Oberverwaltungsgerichts

  • Lesedauer: 1 Min.
Die Städte Cottbus und Oranienburg (Oberhavel) müssen ihren Feuerwehrbeamten die Überstunden bezahlen.

Der 6. Senat habe die Berufungen der Städte gegen entsprechende Urteile der Verwaltungsgerichte in einem Musterverfahren zurückgewiesen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2015 (Az. OVG 6 B 19.15, Az. OVG 6 B 26-29.15, Az. OVG 6 B 31.15 und Az. OVG 6 B 32.15) hervor.

Die Entscheidungen in sieben weiteren Fällen, die allesamt die Feuerwehr Potsdam betreffen, wurden vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für Juli angekündigt.

In den jetzt verhandelten Fällen hatten die Feuerwehrbeamten erfolgreich geltend gemacht, dass sie im Schichtdienst im Jahresdurchschnitt 56 Wochenstunden leisten müssen. Dies verstoße gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die maximal 48 Wochenstunden zulasse, bestätigte das Gericht. dpa/nd

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